MHI Immobilien in Wiesbaden
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Immobiliengesuch | Ihre Nachricht an uns

MHI Immobilien

Leistungen

Zunächst herzlichen Dank für die Gelegenheit, Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie behilflich sein zu dürfen.

Es ist unser Bestreben, alles zu unternehmen, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und schon bald im Besitz der gesuchten Immobilie sind. Damit Sie schon jetzt erfahren was wir für Sie tun können, bieten wir Ihnen nachfolgend einen Überblick über unsere Aktivitäten.

Unsere Marktbeobachtung für Sie

Unsere Marktkenntnis haben wir uns durch eine langjährige Tätigkeit und Berufserfahrung erworben und aktualisieren diese täglich mit großem Personal- und Zeiteinsatz. Deshalb sind wir in der Lage, Ihnen ein breites, ständig aktualisiertes Angebot präsentieren zu können, aus dem Sie nur noch auszuwählen brauchen. Unser Netzwerk und beste Kontakte sind dabei unser besonderes Kapital!

Unsere Preisfindung für Sie

Unsere Expertise und unsere Marktkenntnis sind die Grundlagen dafür, ein für Sie preislich angemessenes und vor allem richtiges Angebot zu erstellen.

Unsere Exposés für Sie

Unsere Exposés vermitteln Ihnen einen ersten Eindruck der angebotenen Immobilie. Eine Besichtigung sollen sie jedoch nicht ersetzen. Aus diesem Grunde sind sie bewusst kurz gehalten.

Unsere Besichtigung mit Ihnen

Erst eine ausführliche Besichtigung vor Ort zeigt Ihnen die Immobilie von allen Seiten. Je genauer Sie uns Ihre Wünsche nennen, um so präziser unser Angebot. Sagen Sie uns, wann Sie Zeit für eine Besichtigung haben. Wir arrangieren dann alles übrige und begleiten Sie jederzeit und unverbindlich. Bitte nehmen Sie keine Besichtigung ohne uns wahr, da im Regelfalle die Verkäufer die vorherige Vereinbarung dieser Termine über uns zur Vertragsgrundlage mit uns gemacht haben.

Unsere Finanzierungsberatung für Sie

Einen passenden Finanzierungsvorschlag erstellen wir gerne für Sie. Wir verfügen über beste Kontakte und kennen die tagesbesten Konditionen aller maßgeblichen Finanzierungsinstitute, so dass wir Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Finanzierung vermitteln können. Sprechen Sie mit uns darüber, wenn wir Ihnen vor Ort das entsprechende Angebot vorstellen.

Unsere Reservierung für Sie

Wenn Sie ein Objekt gefunden haben, vereinbaren wir eine schriftliche Reservierung für einen begrenzten Zeitraum bzw. bis zum Notartermin.

Unsere Maklergebühr

Unsere Vermittlungsprovision weisen wir zur besseren Transparenz und vor allem auch zur Trennung von Vermittlungsprovision und Kaufpreis entsprechend aus. Unsere Maklergebühr wird immer erst im Erfolgsfall fällig. Gemäß den Richtlinien unseres Verbandes, des IVD (Immobilienverband Deutschland), ist sie wie folgt zu zahlen: In Höhe von 5,95 % des jeweiligen Kaufpreises bzw. 2,38 Monatsmieten bei der wohnwirtschaftlichen Vermietung bzw. 3,57 Monatsmieten bei der gewerblichen Vermietung - jeweils inklusive derzeitiger 19 %-iger Mehrwertsteuer - mit Vertragsabschluss vom Käufer bzw. vom Vermieter/Eigentümer an uns zu zahlen. Im Fall der Vermietung von Wohnimmobilien trägt der Auftraggeber 2,38 Monatsmieten (inkl. MwSt.) Vermittlungsprovision, bei Gewerbeimmobilien trägt der Mieter 3,57 Monatsnettomieten (inkl. MwSt.) Vermittlungsprovision. Nach neuer gesetzlicher Regelung besteht seit dem 23.12.2020 eine Ausnahme bei der Beauftragung zum Verkauf/Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung. Die Nachweis- und/oder Vermittlungsprovision wird - nur in diesem Fall - zwischen Verkäufer und Käufer hälftig geteilt und ist dem Kaufpreis mit jeweils 2,975 % (inkl. MwSt.) hinzuzurechnen und an uns zu zahlen. Eine vereinbarte Reservierungsgebühr wird angerechnet. In Einzelfällen werden abweichende Regelungen in unseren Angeboten deutlich gemacht. Zur Fälligkeit der Maklergebühr reicht der Objektnachweis. Eine eventuelle Vorkenntnis ist uns bei persönlichen / telefonischen Angeboten innerhalb einer Woche nachzuweisen.

Unsere gemeinsame Verkaufsbeziehung

Unsere Objekte sind unser Kapital. Deshalb sind Verkaufs- bzw. Objektunterlagen nur für den Empfänger bestimmt. Wir vertrauen darauf, dass Sie diese nicht an Dritte weitergeben.

Notarvertrag

In sorgfältiger Abstimmung wird dieser von uns mit dem Notar Ihrer Wahl entworfen. Erst nach genauer Erläuterung des Vertragsentwurfes findet die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages statt.

Vertragsabwicklung

Diese erfolgt im Regelfall alleine durch den Notar. Er steht persönlich dafür ein, dass Käufer wie Verkäufer mit Ihren Rechten abgesichert sind. Unter Wahrnehmung der Interessen von Käufer wie Verkäufer ist der Notar Garant für einen ordnungsgemäßen Übergang des Eigentums. Zu Ihrer Sicherheit prüfen wir jeden Käufer vor Vertragsabschluss über Creditreform.

Auszeichnungen und Mitgliedschaften

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